Reifenreparaturen

Reifenreparaturen vom Vulkaniseurmeister ! 

Das Reparieren ("Flicken") von Reifen gehört seit ca. 3 Jahren gesetzlich zum "gefahrengeneigten Handwerk" und darf deshalb nur von dafür qualifizierten Handwerkern (Vulkaniseurmeisterbetriebe) ausgeführt werden.

Falsch sind die Aussagen "PKW oder Motorradreifen dürfen nicht oder aber ab einer bestimmten Geschwindigkeitskategorie nicht repariert werden".

Richtig ist - es darf nach WDK-Leitlinien - jeder Reifen repariert werden, wenn die Schadensstelle entsprechend reparierbar ist und der Zustand des Reifen eine dauerhafte Reparatur zuläßt.

Dieses fachmänisch zu beurteilen und dann eine eventuelle Reparatur durchzuführen muß dem Vulkaniseurmeisterbetrieb überlassen werden. Nur dieser kann über die Reparaturfähigkeit und die Reparaturmethode entscheiden - der Reifen muß nach einer Reparatur uneingeschränkt bis zu seiner Abfahrgrenze einsetzbar sein - egal ob Ihr Fahrzeug 25km/h oder 300km/h schnell ist.

Deshalb: Gehen Sie null Risiko ein - Reifenreparaturen nur im Vulkaniseurmeisterbetrieb begutachten und ausführen lassen!